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Schlaraffia mit Coronavorschriften

Posted on 9. September 2021 by

Unser Sippungsgeschehen unter den Bedingungen der jeweils gültigen Niedersächsischen-Corona-Verordnung. In den Burgräumen ist ein Abstand von 1.5m einzuhalten. Aufgrund der räumlichen Möglichkeiten ergibt sich für unsere Burg Uhlenhorst eine erlaubte Anzahl von maximal 35Gästen. Eine Anmeldung zum jeweiligen Sippungs-Abend ist für alle Gäste (eigene Sassen und Einreyther) notwendig. Für eine Sippungsteilnahme ist ein vollständiger Impfschutz oder eine Bescheinigung zur vollständigen Genesung notwendig. Um den Impfstatus /Genesenenstatus ggf. den Behörden gegenüber belegen zu können, haben alle Besucher sich beim Betreten der Burgräume in die ausgelegte Präsenzliste (unabhängig vom Schmierbuch) einzutragen. Der Impfstatus/Genesenenstatus ist durch Unterschrift zu bestätigen. Ergänzend kann die Anwesenheit durch die Nutzung der LUCA-App dokumentiert werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dieser kann am Sitzplatz abgenommen werden. Direkter Körperkontakt für die Begrüßung ist zu vermeiden. Begrüßung / Verabschiedung der Gäste erfolgt vom Platz aus. Gesang (Abendlied, Sippungsschlusslied, Schlaraffenschwur usw ) wird nur mit gedämpfter Lautstärke intoniert. In der Pause ist auch am Büffet auf einen Abstand von 1.5m zu achten. Im Eingangsbereich und auf den Tischen ist Hand-Desinfektion-Mittel für alle Gäste bereitgestellt. Diese Regelungen werden den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben kurzfristig angepasst. Stand Lethemond a.U. 162

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